Leistungskiller Mobbing – oder sagen Sie Ihrem Chef die Meinung, ohne krank zu werden!

Mobbing und Burn-out verursachen laut Medienberichten einen Schaden von über 6 Mrd. Euro im Jahr, bundesweit sind Millionen Menschen von Burn-out und Mobbing betroffen. In der Firmenhierarchie ist keine Person vor Anfeindungen sicher. Es kommt zu Krankheiten und letztlich zu einem Arbeitsplatzverlust. Der vorliegende Artikel beleuchtet die strukturellen Aspekte  bei Mobbing und skizziert die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten.

Mobbing kommt aus dem Englisch „to mob“, was soviel bedeutet, wie angreifen, über jemanden herfallen. Hintergrund ist eine Beobachtung aus dem Tierreich. Versucht ein Tier in ein neues Terrain vorzudringen, wird der vermeintliche Angreifer von den bisherigen Revierinhabern angegriffen, um von seinem Vorhaben abzulassen. Der Kampf um knappe Ressourcen wie Platz, Nahrung und Fortpflanzung ist dabei die Triebfeder.

Wie also entsteht Mobbing unter den Menschen, den Arbeitnehmern/innen und Arbeitgebern/innen? Schließlich sind hier Geld, Arbeit und Büroplatz doch vorhanden! Oder vielleicht doch nicht? In der Rechtsprechung sind Fälle bekannt, in denen hochdekorierte Mitglieder der Geschäftsführung aus ihren Positionen gedrängt wurden. Strategiewechsel, die zwischenmenschliche Chemie stimmt nicht mehr, hohes Gehalt oder auch der Versuch, eine Abfindung zu sparen, können die Ursachen dafür sein.

Im Arbeitsleben kommt es immer wieder zu Machtkämpfen und die Einordnung der eigenen Position innerhalb eines Teams, einer Abteilung, einer Firma. Neue Mitarbeiter/innen müssen sich in eine neue Rolle einfügen. Eine interne Rangordnung mit einem entsprechenden Ruf wird erarbeitet. Der Name eines Mitarbeiters/in wird mit bestimmten Attributen assoziiert. Wichtig ist, daß grundsätzlich jeder für seine eigene Arbeitsleistung verantwortlich ist. Qualität der Arbeitsergebnisse, soziale Kompetenzen und rhetorische Schlagfertigkeit bestimmen unter anderem entscheidend, wie die Rolle und der Ruf des Arbeitskollegen/in innerhalb der neuen Firma ausgefüllt wird.

In der Mehrheit der Fälle gibt es keine Probleme. Aber was ist mit denen passiert, bei denen es nicht klappt und die mit Mobbing konfrontiert werden?

 

Struktur und Ablauf von Mobbing

Hierzu muss die Struktur und der Ablauf von Mobbing verstanden werden. Einige Stimmen in der Literatur definieren wie folgt: Entwertung, Ausgrenzung und Zerstörung.  Der Begriff Entwertung kann mit Herabwürdigung, Verachtung und Mißachtung umschrieben werden. In der Phase der Ausgrenzung kommt es zu einem Ausschluß des Arbeitnehmers/in aus dem Arbeitsumfeld, also den Arbeitskollegen/innen. Isolation und Verfeindung sind hier die Schlagwörter. Am Ende des Mobbing steht die Zerstörung, also die Vernichtung der Arbeitsgrundlage.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung versteht unter Mobbing das „systematische Anfeinden, Schikanieren, oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ (BAG 15.1.1997).

Die Wertung, wann Mobbing vorliegt oder nicht, ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Der Grundstein für Mobbing kann aber auch gelegt werden, wenn man hilfsbereit anderen Kollegen zur Verfügung steht und diese das ausnutzen. Ein klares, aber freundliches Nein kann helfen, Mobbing vorzubeugen. Vielen Arbeitnehmern/innen ist gar nicht bewußt, daß sie gemobbt werden. Sie kämpfen mit Krankheiten und wissen nicht, woher diese rühren.

Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Depressionen, Weinkrämpfe, Rückenbeschwerden und dergleichen, sind nur ein sehr kleiner Ausschnitt der Krankheiten, die Mobbing auslöst. Wichtig ist aber auch zu wissen, daß jeder Mensch anders auf Mobbingsituationen reagiert. Einige halten mehrere Jahre stand, andere nur wenige Monate oder Wochen. Allen gemeinsam ist, daß hohe Kosten für  Arztbesuche, Medikamente, Reha- Aufenthalte, therapeutische Maßnahmen und dergleichen entstehen und diese Rechnungen bezahlt werden müssen.  

Verhalten bei Mobbing

Wie lautet die Verhaltensempfehlung bei Mobbing? Generelle Ratschläge sind sehr schwer zu formulieren. Wird das Gespräch mit der Führungskraft gesucht und bemüht sich diese, durch Mobbing die Abfindung zu sparen, können Sie sich selber ausmalen, wie sich das Mobbing verstärken wird. Externe Hilfe von außen, wie Therapeuten oder Rechtsanwälte, die mit dem Mobbingopfer die Situation analysieren, sind daher eher zu empfehlen. Um es klar zu formulieren: manchmal ist Mobbing auch nur eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Ein klärendes Gespräch kann da durchaus eine Verbesserung der Situation bewirken. Aber dies ist immer eine Entscheidung im Einzelfall. Und wenn das Bedürfnis verspürt wird, dem Vorgesetzten die Meinung zu sagen, sollte eine Nacht über das „Wie" geschlafen werden.

Wenn die Mittel zur Konfliktlösung versagen, bleibt oft nur der Gang vor die Gerichte. Hier steht dem Geschädigten die gesamte Palette der Rechtsordnung zur Verfügung, wie zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wichtig ist, daß grundsätzlich der Geschädigte den Beweis für Mobbing und Gesundheitsverletzung erbringen muss. Dies kann unter anderem durch ärztliche Gutachten oder auch ein Mobbing-Tagebuch erfolgen.

Die Erfolgsaussichten sind von Fall zu Fall unterschiedlich und müssen individuell geprüft werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bosskoch.de.

Autor:

Rechtsanwalt und Mediator Christian Koch

 Kontakt:

www.bosskoch.de

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 089 23 54 36 46