1) Die ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Ein Mietverhältnis kann ordentlich oder fristlos gekündigt werden. Die Ursachen sind vielfältig. Es können Zahlungsrückstände sein, Störung des Hausfriedens, wie Beleidigung oder laute Musik oder Partys. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Kündigung, sprechen Sie uns bitte an.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Kündigungsschreiben

- Bisheriger Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter

 

Ihre Kosten:

249,90 Euro für die Erstberatung oder Rechtsschutzversicherung

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.



Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


 

2) Die Eigenbedarfskündigung zwischen Mieter und Vermieter

Sie sind Vermieter und benötigen die vermietete Mietwohnung für sich oder einen Angehörigen? Sie sind Mieter und haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten?

In beiden Fällen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Darstellung des Sachverhaltes mit Ihren Worten

- Übersendung der Eigenbedarfskündigung und des bisherigen Schriftverkehrs

 

Ihre Kosten:

249,90 Euro für die Erstberatung oder Rechtsschutzversicherung

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.



Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
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3) Der Mietaufhebungsvertrag

Eigentlich ist es traurig. Sie haben Monate nach einer neuen Unterkunft in München gesucht. Einen für Sie persönlich horrenden Mietpreis gezahlt und nun möchten Sie weiterziehen! Raus aus der mühselig gefundenen Wohnung. Vielleicht weil woanders die Familiengründung wartet, oder ein neuer Arbeitsplatz?

Wenn Sie nicht rechtzeitig den neuen Mietvertrag unterschreiben, bekommt ein anderer Interessent die Wohnung. Müssen Sie die Miete jetzt doppelt zahlen?
Wie kommen Sie aus dem alten Mietvertrag wieder raus? 

Die Antwort lautet: Mietaufhebungsvertrag

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Punkte, die Sie gerne geregelt haben möchten

- Ihre Telefonnummer und Anschrift

 

Ihre Kosten:

595,00 Euro für die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrags

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie die nächsten Schritte aussehen.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
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4) Die Mietkaution zurückfordern

Das Mietverhältnis ist beendet, aber die Kaution noch nicht ausgezahlt. Der Vermieter lässt sich viele Woche Zeit und teilt letztendlich mit, dass er die Kaution wegen Schäden an der Mietsache einbehält. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie eine Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten wünschen.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Ablehnung der Auszahlung der Mietkaution

- Ihre Rufnummer und Anschrift

 

Ihre Kosten:

249,90 Euro für die Erstberatung oder Rechtsschutzversicherung

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.



Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
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5) Die Mietminderung

Sie sind Mieter einer Wohnung in München, vielleicht im Lehel oder im Münchener Umland und sind auf einmal mit Baulärm oder lauten Kindern konfrontiert?

Eine oberflächliche Suche mit Google kommt zu dem Ergebnis, dass Sie berechtigt sein könnten, die Miete zu mindern. Aber wenn ja, in welcher Höhe können Sie die Miete mindern? Und wie geht das ganze eigentlich Schritt für Schritt voran? Sprechen Sie uns an!

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Bisheriger Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter

 

Ihre Kosten:

249,90 Euro für die Erstberatung oder Rechtsschutzversicherung

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.



Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
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6) Mietermobbing

Mietermobbing trifft oft die Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Das Spektrum der Belästigungen ist unendlich, wie der Einfallsreichtum des Vermieters reicht.

In anderen Fällen spielen auch Antipathie oder Missgunst eine Rolle. Wichtig ist, dass man sich als Mieter nicht alles gefallen lassen muss und es durchaus Möglichkeiten gibt, den Spieß um zudrehen. Wir beraten Sie gerne.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

- Mietvertrag

- Rechtsschutzversicherung, Rechnung mit Name und Vertragsnummer

- Mobbingprotokoll mit Dokumenation der einzelnen Vorfälle

 

Ihre Kosten:

249,90 Euro für die Erstberatung oder Rechtsschutzversicherung

 

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu und geben Sie mir eine Rufnummer, unter der ich sie erreichen kann. Kurze Zeit (Ca. 2 Werktage) später werde ich mich bei Ihnen melden und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.



Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Koch

Tel: 089 / 23 54 36 46
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