Schnee auf der Straße, aber kein Geld im Portmonaie?

Welche Folgen hat es, wenn Arbeitnehmer bei Glatteis und Stau, nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen?

 

Sie kennen das sicherlich. Der Zug kommt erst gar nicht oder fährt durch den Bahnhof, ohne anzuhalten. Der Schnee liegt nur wenige Zentimeter hoch, die Straßen stellen eine rutschige Eispartie dar. Und Sie werden zu einer Besprechung um 8.00 Uhr erwartet.

 

Vollkommen richtig schlussfolgern Sie, dass Sie heute nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können.

Aber dann sind Sie doch da. Zwar mit Verspätung. Das Meeting mit 2 Stunden Dauer ist vorbei. Aber Sie sind sichtbar für alle da.

 

Ihr Chef knurrt sie von der Seite an, dass das nicht nochmal vorkommen sollte. Und Sie die Stunden gefälligst nacharbeiten müssen.

 

Stimmt das? Oder einfach nur eine unwichtige Selbstüberschätzung vom Vorgesetzten?

Die Antwort gibt das Gesetz. Prägnant formuliert gilt der Grundsatz:  

„Ohne Arbeit, kein Lohn“. Die juristische Langversion findet sich in § 616 BGB.

 

Aber was bedeutet das? Wie so oft, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Als grobe Richtschnur kann die folgende Fragestellung dienen: ist der Angestellte oder Berufstätige für das unpünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz aus persönlichen Gründen verantwortlich, muss er grundsätzlich nicht nacharbeiten. Das bedeutet zum Beispiel bei Hochzeit oder Beerdigung im engen Familienkreis, Geburt eigener Kinder oder Verkehrsunfall ohne Eigenschuld, dass eine Lohnfortzahlung verlangt werden kann.

 

Anders sieht die Sache aus, wenn mehrere Personen betroffen sind, z. B.  bei Eisglätte oder Schnee auf den Straßen. Hier handelt es sich nicht mehr um einen persönlichen Verhinderungsgrund und der Arbeitgeber ist somit nicht verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen. Ausnahmen sind zum Beispiel Krankheit oder Mutterschutz.

In der Praxis kommt es auch vor, dass eine Abmahnung wegen Verspätung ausgesprochen wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Verspätung hätte vermeiden können.

Also schauen Sie bitte die Wettervorhersage und nehmen Sie einen Zug früher, wenn Schnee oder Unwetter angekündigt sind.