Kosten Erstberatung

In einem ersten Beratungsgespräch wird eine vorläufige Kosteneinschätzung vorgenommen. Die Kosten für diese Erstberatung belaufen sich auf 249,90 Euro. Wenn Sie sich entscheiden, den Rechtsstreit weiter zu verfolgen, werden die 249,90 Euro später verrechnet.

In einer Erstberatung berichtet der Mandant dem Rechtsanwalt seinen Sachverhalt und legt Unterlagen, wie zum Beispiel Verträge, Emails oder Briefe vor. Nach Sichtung der Unterlagen wird entschieden, ob nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) oder nach Stundensatzvereinbarung abgerechnet wird.

 

Kosten Anwalt Arbeitsgericht Zeugnis Kündigung Abfindung

Sie erhalten nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit die Kündigung und verdienten zuletzt 4.000,00 Euro. Vor dem Arbeitsgericht klagen Sie gegen die Kündigung und möchten neben einer Abfindung auch noch ein Zeugnis.

Während der Gerichtsverhandlung wird eine Abfindung von ca. 20.000,00 Euro und ein gutes Zeugnis vereinbart.

Dabei können für Sie folgende Kosten entstehen:

1,3 Geschäftsgebühr = 964,60 Euro (Vorbereitung Klageschrift etc.)

1,2 Terminsgebühr = 890,40 Euro (Gerichtstermin etc. )

1,0 Vergleichsgebühr = 742,00 Euro (Verhandlungen wegen Vergleich)

Auslagen = 20,00 Euro

Mehrwertsteuer = 497,23 Euro

Summe = 3.114,23 Euro

 

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie die oben genannte Summe bezahlen. Im Arbeitsrecht tragen Sie in der 1. Instanz die Kosten für ihren eigenen Anwalt und bekommen diese nicht vom Arbeitgeber ersetzt.

Diese Gebührenrechnung verändert sich, wenn Sie ein höheres oder niedrigeres Gehalt verdienen. Rufen Sie mich an. In einem unverbindlichen Gespräch kann ich Ihnen gerne eine Kosteneinschätzung geben.